Unterposition 600121aus Baumwolle
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 600121 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6001 („Samt, Plüsch (einschließlich "Hochflorerzeugnisse"), gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 600121 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 600121 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 600121
600121 bezeichnet „aus Baumwolle“, eine Einreihung innerhalb der Position 6001 („Samt, Plüsch (einschließlich "Hochflorerzeugnisse"), gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Für 600121 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
600121 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 6001 („Samt, Plüsch (einschließlich "Hochflorerzeugnisse"), gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 600121 erfasst speziell „aus Baumwolle“.
Die Einreihung 600121 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.