Position 6003Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30|cm oder weniger, andere als solche der Positionen|6001|und 6002
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 6003 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 60 („Gewirke und Gestricke“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 6003 insgesamt 5 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 6003
6003 bezeichnet „Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere als solche der Positionen 6001 und 6002“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
6003 umfasst 5 Untercodes, darunter „aus Wolle oder feinen Tierhaaren“, „aus Baumwolle“ und „aus synthetischen Chemiefasern“ u. a.
Die Einreihung 6003 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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