Unterposition 600320aus Baumwolle
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 600320 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6003 („Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere als solche der Positionen 6001 und 6002“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 600320 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 600320
600320 bezeichnet „aus Baumwolle“, eine Einreihung innerhalb der Position 6003 („Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere als solche der Positionen 6001 und 6002“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Für 600320 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
600320 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 6003 („Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere als solche der Positionen 6001 und 6002“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 600320 erfasst speziell „aus Baumwolle“.
Die Einreihung 600320 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.