Position 6004Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30|cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5|GHT oder mehr, andere als solche der Position|6001

Gültig seit 01.01.2002

Einordnung im Zolltarif
Position 6004
Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30|cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5|GHT oder mehr, andere als solche der Position|6001

Die Zolltarifnummer 6004 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 60 („Gewirke und Gestricke“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 6004 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,5 % und 6,5 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
600410mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5|GHT oder mehr, jedoch keine Kautschukfäden enthaltend
600490andere

Häufige Fragen zu 6004

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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