Position 6004Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30|cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5|GHT oder mehr, andere als solche der Position|6001
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 6004 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 60 („Gewirke und Gestricke“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 6004 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,5 % und 6,5 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 6004
6004 bezeichnet „Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
6004 umfasst 2 Untercodes, darunter „mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT oder mehr, jedoch keine Kautschukfäden enthaltend“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,5 % und 6,5 %.
Die Einreihung 6004 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
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