Unterposition 600410mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5|GHT oder mehr, jedoch keine Kautschukfäden enthaltend
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 600410 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6004 („Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 600410 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 6004100010 | aus synthetischen Chemiefasern |
| 6004100091 | aus Wolle, Baumwolle oder künstlichen Fasern |
| 6004100099 | andere |
Häufige Fragen zu 600410
600410 bezeichnet „mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT oder mehr, jedoch keine Kautschukfäden enthaltend“, eine Einreihung innerhalb der Position 6004 („Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
600410 umfasst 3 Untercodes, darunter „aus synthetischen Chemiefasern“, „aus Wolle, Baumwolle oder künstlichen Fasern“ und „andere“.
Die Einreihung 600410 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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