Unterposition 600523buntgewirkt
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 600523 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6005 („Kettengewirke (einschließlich solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind), andere als solche der Positionen 6001 bis 6004“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 600523 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 600523 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 600523
600523 bezeichnet „buntgewirkt“, eine Einreihung innerhalb der Position 6005 („Kettengewirke (einschließlich solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind), andere als solche der Positionen 6001 bis 6004“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Für 600523 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
600523 ist einer von 13 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 6005 („Kettengewirke (einschließlich solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind), andere als solche der Positionen 6001 bis 6004“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 600523 erfasst speziell „buntgewirkt“.
Die Einreihung 600523 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.