Unterposition 600536andere, roh oder gebleicht
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 600536 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6005 („Kettengewirke (einschließlich solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind), andere als solche der Positionen 6001 bis 6004“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 600536 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
| Export control | Weißrußland |
Häufige Fragen zu 600536
600536 bezeichnet „andere, roh oder gebleicht“, eine Einreihung innerhalb der Position 6005 („Kettengewirke (einschließlich solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind), andere als solche der Positionen 6001 bis 6004“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Für 600536 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
600536 ist einer von 13 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 6005 („Kettengewirke (einschließlich solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind), andere als solche der Positionen 6001 bis 6004“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 600536 erfasst speziell „andere, roh oder gebleicht“.
Die Einreihung 600536 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.