Unterposition 600590andere
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 600590 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6005 („Kettengewirke (einschließlich solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind), andere als solche der Positionen 6001 bis 6004“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 600590 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 600590
600590 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 6005 („Kettengewirke (einschließlich solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind), andere als solche der Positionen 6001 bis 6004“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
600590 umfasst 2 Untercodes, darunter „aus Wolle oder feinen Tierhaaren“ und „andere“.
Die Einreihung 600590 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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