Unterposition 600641roh oder gebleicht

Gültig seit 01.01.2002

Einordnung im Zolltarif

Die Zolltarifnummer 600641 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6006 („Andere Gewirke und Gestricke“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

Einfuhr (Import)

Für den Code 600641 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.

Ähnliche Unterpositionen zu 600641

600641 steht in Position 6006 „Andere Gewirke und Gestricke“. Auf derselben Ebene liegen 13 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
600610aus Wolle oder feinen Tierhaaren
600621roh oder gebleicht
600622gefärbt
600623buntgewirkt
600624bedruckt
600631roh oder gebleicht
600632gefärbt
600633buntgewirkt
600634bedruckt
600642gefärbt
600643buntgewirkt
600644bedruckt

Alle 13 Einträge in Position 6006 „Andere Gewirke und Gestricke“ ansehen →

Häufige Fragen zu 600641

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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