Unterposition 600690andere
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 600690 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6006 („Andere Gewirke und Gestricke“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — CITES
Herkunft: ERGA OMNES
Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control - CITES | Alle Drittländer |
Häufige Fragen zu 600690
600690 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 6006 („Andere Gewirke und Gestricke“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Für 600690 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 600690 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
600690 ist einer von 14 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 6006 („Andere Gewirke und Gestricke“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 600690 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 600690 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.