Position 6110Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 6110 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 61 („Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 6110 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 10,5 % und 12 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 6110
6110 bezeichnet „Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
6110 umfasst 6 Untercodes, darunter „aus Wolle“, „aus Kaschmirziegenhaaren (Cashmere)“ und „andere“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 10,5 % und 12 %.
Die Einreihung 6110 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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