Unterposition 611011aus Wolle
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 611011 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6110 („Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 611011 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 10,5 % und 12 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 611011
611011 bezeichnet „aus Wolle“, eine Einreihung innerhalb der Position 6110 („Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
611011 umfasst 3 Untercodes, darunter „Pullover mit einem Anteil an Wolle von 50 GHT oder mehr und mit einem Stückgewicht von 600 g oder mehr“, „für Männer oder Knaben“ und „für Frauen oder Mädchen“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 10,5 % und 12 %.
Die Einreihung 611011 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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