KN-Code 61112090andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 61112090 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 6111 („Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 12%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 9,6% |
| Singapur | 0% |
Einfuhrkontrollen
Entry into free circulation (quantitative limitation)
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2015/936 (ABl. L 160) ist die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft abhängig von der Vorlage der von den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates erteilten Einfuhrgenehmigung, die überall in der Union gültig ist.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 61112090 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 61112090
61112090 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 6111 („Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Supplementary unit import“ sind 2 Maßnahmen für Costa Rica und Panama hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung und Singapur hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1789/03, Regulation 1012/13, Regulation 0976/13 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung und Singapur sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 61112090 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 61112090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
61112090 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 611120 („aus Baumwolle“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 61112090 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 61112090 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.