Unterposition 611130aus synthetischen Chemiefasern
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 611130 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6111 („Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 611130 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 8,9 % und 12 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 611130
611130 bezeichnet „aus synthetischen Chemiefasern“, eine Einreihung innerhalb der Position 6111 („Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
611130 umfasst 2 Untercodes, darunter „Handschuhe“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 8,9 % und 12 %.
Die Einreihung 611130 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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