Unterposition 611190aus anderen Spinnstoffen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 611190 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6111 („Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 611190 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 8,9 % und 12 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 611190
611190 bezeichnet „aus anderen Spinnstoffen“, eine Einreihung innerhalb der Position 6111 („Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
611190 umfasst 3 Untercodes, darunter „Handschuhe“, „andere“ und „aus anderen Spinnstoffen“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 8,9 % und 12 %.
Die Einreihung 611190 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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