Unterposition 611231aus synthetischen Chemiefasern
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 611231 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6112 („Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 611231 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 8 % und 12 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 611231
611231 bezeichnet „aus synthetischen Chemiefasern“, eine Einreihung innerhalb der Position 6112 („Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
611231 umfasst 2 Untercodes, darunter „mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 8 % und 12 %.
Die Einreihung 611231 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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