KN-Code 61130010aus Gewirken oder Gestricken der Position|5906
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 61130010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 6113 („Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, 5906 oder 5907“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 8%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 6,4% |
| Singapur | 0% |
Einfuhrkontrollen
Import prohibition
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Diese Textilwaren können nur in die Union eingeführt werden, sofern nach dem entsprechenden Verfahren der Artikels 30-32 eine jährliche Höchstmenge festgelegt wurde (vgl. Verordnung (EU) 2015/936, ABl. Nr. L 160, Artikel 3, Absatz 3).
Import control on luxury goods
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Das Verbot gilt nicht für persönliche Güter von Reisenden oder für nicht-kommerzielle Güter zum persönlichen Gebrauch von Reisenden, die in ihrem Gepäck enthalten sind (Artikel 10 (2) der Verordnung (EU) 2017/1509)
Das Verbot gilt nicht für Güter, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Missionen der Mitgliedstaaten in der DVRK oder internationaler Organisationen, der DVRK, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind, oder für die persönlichen Güter ihrer Mitarbeiter (Artikel 10 (3) der Verordnung (EU) 2017/1509).
Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet.
Waren aus der Liste der Luxuswaren gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/1509
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Exportkontrolle — Luxusgüter | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) |
Häufige Fragen zu 61130010
61130010 bezeichnet „aus Gewirken oder Gestricken der Position 5906“, eine Einreihung innerhalb der Position 6113 („Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, 5906 oder 5907“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung und Singapur hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87, Regulation 0978/12, Decision 1875/19 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung und Singapur sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 61130010 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 61130010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
61130010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 6113 („Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, 5906 oder 5907“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 61130010 erfasst speziell „aus Gewirken oder Gestricken der Position 5906“.
Die Einreihung 61130010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.