Unterposition 620920aus Baumwolle

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 620920 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6209 („Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 620920 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.

KN-Codes

CodeBeschreibung
6209200010Handschuhe
6209200020Strümpfe, Socken und Söckchen
6209200090andere

Ähnliche Unterpositionen zu 620920

620920 steht in Position 6209 „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
620930aus synthetischen Chemiefasern
620990aus anderen Spinnstoffen

Häufige Fragen zu 620920

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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