Kapitel 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
Gültig seit 31.12.1971
KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
Die Zolltarifnummer 62 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Kapitel bündelt 62 insgesamt 17 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,5 % und 12 %.
Positionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 6201 | Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6203 |
| 6202 | Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6204 |
| 6203 | Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben |
| 6204 | Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen |
| 6205 | Hemden für Männer oder Knaben |
| 6206 | Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder Mädchen |
| 6207 | Unterhemden, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben |
| 6208 | Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen |
| 6209 | Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder |
| 6210 | Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 |
| 6211 | Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung |
| 6212 | Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder und ähnliche Waren, Teile davon, auch aus Gewirken oder Gestricken |
| 6213 | Taschentücher und Ziertaschentücher |
| 6214 | Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren |
| 6215 | Krawatten, Schleifen (z. B. Querbinder) und Krawattenschals |
| 6216 | Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe |
| 6217 | Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 6212 |
Ähnliche Kapitel zu 62
62 steht in Abschnitt XI „Spinnstoffe und Waren daraus“. Auf derselben Ebene liegen 13 weitere Kapitel, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 50 | SEIDE |
| 51 | WOLLE, FEINE UND GROBE TIERHAARE; GARNE UND GEWEBE AUS ROSSHAAR |
| 52 | BAUMWOLLE |
| 53 | ANDERE PFLANZLICHE SPINNSTOFFE; PAPIERGARNE UND GEWEBE AUS PAPIERGARNEN |
| 54 | SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; |
| 55 | SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN |
| 56 | WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN |
| 57 | TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN |
| 58 | SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN |
| 59 | GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER LAMINIERTE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN |
| 60 | GEWIRKE UND GESTRICKE |
| 61 | KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN |
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Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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