Unterposition 621010aus Erzeugnissen der Position|5602|oder 5603

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 621010 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6210 („Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 621010 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.

KN-Codes

CodeBeschreibung
62101010aus Erzeugnissen der Position|5602
62101092Einwegkittel, von der durch Patienten bzw. Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art
62101098andere

Häufige Fragen zu 621010

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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