Unterposition 621010aus Erzeugnissen der Position|5602|oder 5603
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 621010 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6210 („Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 621010 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 621010
621010 bezeichnet „aus Erzeugnissen der Position 5602 oder 5603“, eine Einreihung innerhalb der Position 6210 („Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
621010 umfasst 3 Untercodes, darunter „aus Erzeugnissen der Position 5602“, „Einwegkittel, von der durch Patienten bzw. Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art“ und „andere“.
Die Einreihung 621010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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