Unterposition 621020andere Kleidung, von der in der Position 6201 beschriebenen Art

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 621020 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6210 („Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 621020 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

KN-Codes

CodeBeschreibung
6210200010Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren
6210200090andere

Ähnliche Unterpositionen zu 621020

621020 steht in Position 6210 „Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907“. Auf derselben Ebene liegen 4 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
621010aus Erzeugnissen der Position 5602 oder 5603
621030andere Kleidung, von der in der Position 6202 beschriebenen Art
621040andere Kleidung für Männer oder Knaben
621050andere Kleidung für Frauen oder Mädchen

Häufige Fragen zu 621020

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

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