Unterposition 621030andere Kleidung, von der in der Position 6202|beschriebenen Art
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 621030 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6210 („Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 621030 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 6210300010 | Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren |
| 6210300090 | andere |
Häufige Fragen zu 621030
621030 bezeichnet „andere Kleidung, von der in der Position 6202 beschriebenen Art“, eine Einreihung innerhalb der Position 6210 („Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
621030 umfasst 2 Untercodes, darunter „Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren“ und „andere“.
Die Einreihung 621030 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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