Unterposition 621040andere Kleidung für Männer oder Knaben
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 621040 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6210 („Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Singapur | 0% | |
| Kanada | 0% | |
| U062Verweis auf Anhang 5-A des Beschlusses (EU) 2017/37 des Rates (ABl. L 11) | ||
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Einfuhrkontrollen
Entry into free circulation (quantitative limitation)
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2015/936 (ABl. L 160) ist die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft abhängig von der Vorlage der von den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates erteilten Einfuhrgenehmigung, die überall in der Union gültig ist.
Einfuhrkontrolle — beschränkte Güter und Technologien
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet.
Import control on luxury goods
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Das Verbot gilt nicht für persönliche Güter von Reisenden oder für nicht-kommerzielle Güter zum persönlichen Gebrauch von Reisenden, die in ihrem Gepäck enthalten sind (Artikel 10 (2) der Verordnung (EU) 2017/1509)
Das Verbot gilt nicht für Güter, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Missionen der Mitgliedstaaten in der DVRK oder internationaler Organisationen, der DVRK, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind, oder für die persönlichen Güter ihrer Mitarbeiter (Artikel 10 (3) der Verordnung (EU) 2017/1509).
Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet.
Waren aus der Liste der Luxuswaren gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/1509
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export authorization (Dual use) | Alle Drittländer |
| Export control on restricted goods and technologies | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) |
| Export control on restricted goods and technologies | Syrien |
| Exportkontrolle — Luxusgüter | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) |
| Exportkontrolle — Luxusgüter | Russische Föderation |
| Export control | Russische Föderation |
| Export control | Weißrußland |
Häufige Fragen zu 621040
621040 bezeichnet „andere Kleidung für Männer oder Knaben“, eine Einreihung innerhalb der Position 6210 („Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Singapur hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Kanada hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 098354. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87, Decision 1875/19, Regulation 1781/17 u. a.
Für Waren mit Ursprung Singapur und Kanada sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 621040 sind 3 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 621040 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) und Verweis auf Anhang 5-A des Beschlusses (EU) 2017/37 des Rates (ABl. L 11) erforderlich sein.
Für 621040 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
621040 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 6210 („Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 621040 erfasst speziell „andere Kleidung für Männer oder Knaben“.
Die Einreihung 621040 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.