Position 6211Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 6211 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 62 („Kleidung und Bekleidungszubehör, Ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 6211 insgesamt 9 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 6211
6211 bezeichnet „Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
6211 umfasst 9 Untercodes, darunter „für Männer oder Knaben“, „für Frauen oder Mädchen“ und „Skianzüge“ u. a.
Die Einreihung 6211 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.