KN-Code 62114310Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 62114310 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 6211 („Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Vietnam | 0% |
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export authorization (Dual use) | Alle Drittländer |
| Export control | Russische Föderation |
| Export control | Weißrußland |
Häufige Fragen zu 62114310
62114310 bezeichnet „Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung“, eine Einreihung innerhalb der Position 6211 („Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für Costa Rica hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Vietnam hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1012/13 und Decision 0753/20.
Für Waren mit Ursprung Vietnam sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 62114310 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
62114310 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 621143 („aus Chemiefasern“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 62114310 erfasst speziell „Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung“.
Die Einreihung 62114310 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.