Unterposition 621320aus Baumwolle
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 621320 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6213 („Taschentücher und Ziertaschentücher“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 621320 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 6213200010 | handgearbeitet |
| 6213200090 | andere |
Ähnliche Unterpositionen zu 621320
621320 steht in Position 6213 „Taschentücher und Ziertaschentücher“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 621390 | aus anderen Spinnstoffen |
Häufige Fragen zu 621320
621320 bezeichnet „aus Baumwolle“, eine Einreihung innerhalb der Position 6213 („Taschentücher und Ziertaschentücher“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
621320 umfasst 2 Untercodes, darunter „handgearbeitet“ und „andere“.
Die Einreihung 621320 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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