Unterposition 621320aus Baumwolle

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 621320 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6213 („Taschentücher und Ziertaschentücher“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 621320 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

KN-Codes

CodeBeschreibung
6213200010handgearbeitet
6213200090andere

Ähnliche Unterpositionen zu 621320

621320 steht in Position 6213 „Taschentücher und Ziertaschentücher“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

CodeBeschreibung
621390aus anderen Spinnstoffen

Häufige Fragen zu 621320

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

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Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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