Zolltarifnummer 6214200010handgearbeitet
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 6214200010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 6214 („Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 6214200010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 6214200010
6214200010 bezeichnet „handgearbeitet“, eine Einreihung innerhalb der Position 6214 („Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für Bestimmte handgearbeitete Waren (Handicrafts) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090106. Rechtsgrundlage: Regulation 0032/00.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 6214200010 Nachweise wie Echtheitszeugnis HANDI erforderlich sein.
Für 6214200010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
6214200010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 621420 („aus Wolle oder feinen Tierhaaren“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 6214200010 erfasst speziell „handgearbeitet“.
Die Einreihung 6214200010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.