Unterposition 621430aus synthetischen Chemiefasern
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 621430 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6214 („Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 621430 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 6214300010 | handgearbeitet |
| 6214300090 | andere |
Häufige Fragen zu 621430
621430 bezeichnet „aus synthetischen Chemiefasern“, eine Einreihung innerhalb der Position 6214 („Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
621430 umfasst 2 Untercodes, darunter „handgearbeitet“ und „andere“.
Die Einreihung 621430 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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