KN-Code 63022210aus Vliesstoffen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 63022210 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 6302 („Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,9%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 5,5% |
| Singapur | 0% |
| Vietnam | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 63022210 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 63022210
63022210 bezeichnet „aus Vliesstoffen“, eine Einreihung innerhalb der Position 6302 („Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Singapur und Vietnam hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87, Regulation 0978/12, Decision 1875/19 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Singapur und Vietnam sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 63022210 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
63022210 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 630222 („aus Chemiefasern“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 63022210 erfasst speziell „aus Vliesstoffen“.
Die Einreihung 63022210 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.