Position 6304Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position|9404
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 6304 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 63 („Andere Konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 6304 insgesamt 7 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 630411 | aus Gewirken oder Gestricken |
| 630419 | andere |
| 630420 | Netze für Betten im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1|zu diesem Kapitel |
| 630491 | aus Gewirken oder Gestricken |
| 630492 | aus Baumwolle (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken) |
| 630493 | aus synthetischen Chemiefasern (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken) |
| 630499 | aus anderen Spinnstoffen (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken) |
Häufige Fragen zu 6304
6304 bezeichnet „Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
6304 umfasst 7 Untercodes, darunter „aus Gewirken oder Gestricken“, „andere“ und „Netze für Betten im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel“ u. a.
Die Einreihung 6304 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.