Unterposition 630411aus Gewirken oder Gestricken
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 630411 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6304 („Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Import prohibition
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Diese Textilwaren können nur in die Union eingeführt werden, sofern nach dem entsprechenden Verfahren der Artikels 30-32 eine jährliche Höchstmenge festgelegt wurde (vgl. Verordnung (EU) 2015/936, ABl. Nr. L 160, Artikel 3, Absatz 3).
Einfuhrkontrolle — CITES
Herkunft: ERGA OMNES
Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control - CITES | Alle Drittländer |
Häufige Fragen zu 630411
630411 bezeichnet „aus Gewirken oder Gestricken“, eine Einreihung innerhalb der Position 6304 („Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Für 630411 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 630411 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.
630411 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 6304 („Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 630411 erfasst speziell „aus Gewirken oder Gestricken“.
Die Einreihung 630411 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.