KN-Code 63053310aus Gewirken oder Gestricken
Gültig seit 01.01.1996
Die Zolltarifnummer 63053310 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 6305 („Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 12%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 9,6% |
| Singapur | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 63053310 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 63053310
63053310 bezeichnet „aus Gewirken oder Gestricken“, eine Einreihung innerhalb der Position 6305 („Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung und Singapur hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2448/95, Regulation 0978/12 und Decision 1875/19.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung und Singapur sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 63053310 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
63053310 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 630533 („andere, aus Streifen oder dergleichen, aus Polyethylen oder Polypropylen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 63053310 erfasst speziell „aus Gewirken oder Gestricken“.
Die Einreihung 63053310 ist im TARIC seit dem 01.01.1996 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.