KN-Code 63079092Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position|5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 63079092 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 6307 („Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,3%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 5% |
| Singapur | 0% |
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — beschränkte Güter und Technologien
Herkunft: Libyen
Das Verbot gilt nicht für Schutzkleidung, einschließlich Körperschutzwesten und Militärhelmen, die vom Personal der Vereinten Nationen, vom Personal der Europäischen Union, der Gemeinschaft oder ihrer Mitgliedstaaten, von Medienvertretern, von humanitärem Hilfspersonal und Entwicklungshilfepersonal sowie damit verbundenem Personal ausschließlich zur eigenen Verwendung vorübergehend ausgeführt wird.
Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet.
Schutzausrüstung, die nicht von Nummer ML 13 der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfasst wird, wie folgt (siehe TM 637): Körperpanzer mit ballistischem Schutz und/oder Stichschutz.
Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union (vom Rat am 9. Februar 2015 angenommen) (vom Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern erfasste Ausrüstung) (2015/C 129/01).
Einfuhrkontrolle — beschränkte Güter und Technologien
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet.
Einfuhrkontrolle — beschränkte Güter und Technologien
Herkunft: Russische Föderation
Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial jeder Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeuge und -ausrüstung, paramilitärische Ausrüstung und entsprechende Ersatzteile
Die Einfuhr, der Kauf oder die Beförderung von Rüstungsgütern und zugehörigen Gütern aller Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und entsprechenden Ersatzteilen aus Russland durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder durch Schiffe oder Flugzeuge unter ihrer Flagge werden untersagt (BESCHLUSS 2014/512/GASP DES RATES vom 31. Juli 2014). Die Verbote gemäß gelten unbeschadet der Erfüllung von Verträgen oder Vereinbarungen, die vor dem 1. August 2014 geschlossen wurden, und der Bereitstellung von Ersatzteilen und der Erbringung von Diensten, die für die Wahrung und Sicherung vorhandener Kapazitäten innerhalb der Union erforderlich sind.
Einfuhrkontrolle
Herkunft: Libyen
Artikel 3a Es ist untersagt, die in der Gemeinsamen Militärgüterliste aufgeführten Güter und Technologien sowie Feuerwaffen, deren Teile, wesentliche Komponenten und Munition im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates unmittelbar oder mittelbar aus Libyen einzuführen, zu erwerben oder weiterzugeben, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung im Hoheitsgebiet Libyens haben.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control on restricted goods and technologies | Myanmar |
| Export control on restricted goods and technologies | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) |
| Export control on restricted goods and technologies | Russische Föderation |
| Export control on restricted goods and technologies | Sudan |
| Export control on restricted goods and technologies | Südsudan |
| Export control on restricted goods and technologies | Weißrußland |
| Export control | Haiti |
| Export control | Libyen |
| Export control | Zentralafrikanische Republik |
| Export control | Russische Föderation |
| Export control | Weißrußland |
Häufige Fragen zu 63079092
63079092 bezeichnet „Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art“, eine Einreihung innerhalb der Position 6307 („Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung und Singapur hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87, Regulation 0978/12, Decision 1875/19 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung und Singapur sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 63079092 sind 4 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 63079092 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
63079092 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 630790 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 63079092 erfasst speziell „Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art“.
Die Einreihung 63079092 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.