Zolltarifnummer 6307909311filtrierende Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149
Gültig seit 01.01.2021
Die Zolltarifnummer 6307909311 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 6307 („Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 6307909311 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 6307909311 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 6307909311
6307909311 bezeichnet „filtrierende Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149“, eine Einreihung innerhalb der Position 6307 („Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Für 6307909311 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
6307909311 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 63079093 („filtrierende Halbmasken (FFP) gemäß EN 149; andere Masken, die einer ähnlichen Norm für Masken als Atemschutzgeräte zum Schutz gegen Partikel entsprechen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 6307909311 erfasst speziell „filtrierende Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149“.
Die Einreihung 6307909311 ist im TARIC seit dem 01.01.2021 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.