Unterposition 640291den Knöchel bedeckend
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 640291 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6402 („Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“). Als Unterposition bündelt 640291 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 16,9 % und 17 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 640291
640291 bezeichnet „den Knöchel bedeckend“, eine Einreihung innerhalb der Position 6402 („Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff“) im Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“).
640291 umfasst 2 Untercodes, darunter „mit einem Metallschutz in der Vorderkappe“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 16,9 % und 17 %.
Die Einreihung 640291 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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