KN-Code 64029110mit einem Metallschutz in der Vorderkappe
Gültig seit 01.01.2007
Die Zolltarifnummer 64029110 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 6402 („Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 17%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Singapur | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 64029110 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 64029110
64029110 bezeichnet „mit einem Metallschutz in der Vorderkappe“, eine Einreihung innerhalb der Position 6402 („Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff“) im Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Singapur hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98 und Decision 1875/19.
Für Waren mit Ursprung Singapur sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 64029110 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
64029110 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 640291 („den Knöchel bedeckend“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 64029110 erfasst speziell „mit einem Metallschutz in der Vorderkappe“.
Die Einreihung 64029110 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.