Unterposition 640419andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 640419 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6404 („Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“). Als Unterposition bündelt 640419 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 16,9 % und 16,9 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 640419
640419 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 6404 („Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen“) im Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“).
640419 umfasst 2 Untercodes, darunter „Pantoffeln und andere Hausschuhe“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 16,9 % und 16,9 %.
Die Einreihung 640419 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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