KN-Code 64041910Pantoffeln und andere Hausschuhe
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 64041910 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 6404 („Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 16,9%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Singapur | 0% |
| Ukraine | 0% |
| Vietnam | 0% |
Einfuhrkontrollen
Import control on luxury goods
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Das Verbot gilt nicht für persönliche Güter von Reisenden oder für nicht-kommerzielle Güter zum persönlichen Gebrauch von Reisenden, die in ihrem Gepäck enthalten sind (Artikel 10 (2) der Verordnung (EU) 2017/1509)
Das Verbot gilt nicht für Güter, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Missionen der Mitgliedstaaten in der DVRK oder internationaler Organisationen, der DVRK, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind, oder für die persönlichen Güter ihrer Mitarbeiter (Artikel 10 (3) der Verordnung (EU) 2017/1509).
Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet.
Waren aus der Liste der Luxuswaren gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/1509
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Exportkontrolle — Luxusgüter | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) |
| Exportkontrolle — Luxusgüter | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 64041910
64041910 bezeichnet „Pantoffeln und andere Hausschuhe“, eine Einreihung innerhalb der Position 6404 („Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen“) im Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für Singapur, Ukraine und Vietnam hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 0838/06, Decision 1875/19, Decision 0295/14 u. a.
Für Waren mit Ursprung Singapur, Ukraine und Vietnam sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 64041910 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 64041910 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
64041910 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 640419 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 64041910 erfasst speziell „Pantoffeln und andere Hausschuhe“.
Die Einreihung 64041910 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.