Unterposition 640610Schuhoberteile und Teile davon, ausgenommen Verstärkungen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 640610 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6406 („Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“). Als Unterposition bündelt 640610 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 640610
640610 bezeichnet „Schuhoberteile und Teile davon, ausgenommen Verstärkungen“, eine Einreihung innerhalb der Position 6406 („Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon“) im Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“).
640610 umfasst 2 Untercodes, darunter „aus Leder“ und „aus anderen Stoffen“.
Die Einreihung 640610 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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