Position 6406Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 6406 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 64 („Schuhe, Gamaschen und Ähnliche Waren; Teile Davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“). Als Position bündelt 6406 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 6406
6406 bezeichnet „Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon“ im Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“).
6406 umfasst 3 Untercodes, darunter „Schuhoberteile und Teile davon, ausgenommen Verstärkungen“, „Laufsohlen und Absätze, aus Kautschuk oder Kunststoff“ und „andere“.
Die Einreihung 6406 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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