Unterposition 640620Laufsohlen und Absätze, aus Kautschuk oder Kunststoff
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 640620 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6406 („Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“). Als Unterposition bündelt 640620 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 640620
640620 bezeichnet „Laufsohlen und Absätze, aus Kautschuk oder Kunststoff“, eine Einreihung innerhalb der Position 6406 („Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon“) im Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“).
640620 umfasst 2 Untercodes, darunter „aus Kautschuk“ und „aus Kunststoff“.
Die Einreihung 640620 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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