Unterposition 640690andere
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 640690 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6406 („Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“). Als Unterposition bündelt 640690 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 640690
640690 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 6406 („Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon“) im Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“).
640690 umfasst 4 Untercodes, darunter „Zusammensetzungen aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen (ausgenommen Laufsohlen) verbunden sind“, „Einlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör“ und „Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder“ u. a.
Die Einreihung 640690 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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