Unterposition 650610Sicherheitskopfbedeckungen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 650610 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6506 („Andere Hüte und Kopfbedeckungen, auch ausgestattet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“). Als Unterposition bündelt 650610 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 650610
650610 bezeichnet „Sicherheitskopfbedeckungen“, eine Einreihung innerhalb der Position 6506 („Andere Hüte und Kopfbedeckungen, auch ausgestattet“) im Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“).
650610 umfasst 2 Untercodes, darunter „aus Kunststoff“ und „aus anderen Stoffen“.
Die Einreihung 650610 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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