Position 6506Andere Hüte und Kopfbedeckungen, auch ausgestattet

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 6506
Andere Hüte und Kopfbedeckungen, auch ausgestattet

Die Zolltarifnummer 6506 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 65 („Kopfbedeckungen und Teile Davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“). Als Position bündelt 6506 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 5,7 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
650610Sicherheitskopfbedeckungen
650691aus Kautschuk oder Kunststoff
650699aus anderen Stoffen

Häufige Fragen zu 6506

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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