Unterposition 650699aus anderen Stoffen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 650699 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6506 („Andere Hüte und Kopfbedeckungen, auch ausgestattet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“). Als Unterposition bündelt 650699 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 5,7 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 650699
650699 bezeichnet „aus anderen Stoffen“, eine Einreihung innerhalb der Position 6506 („Andere Hüte und Kopfbedeckungen, auch ausgestattet“) im Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“).
650699 umfasst 2 Untercodes, darunter „aus Haarfilz oder aus Woll-Haarfilz, aus Hutstumpen oder Hutplatten der Position 6501 00 00“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 5,7 %.
Die Einreihung 650699 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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