Position 6601Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, Gartenschirme und ähnliche Waren)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 6601 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 66 („Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile Davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“). Als Position bündelt 6601 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 6601
6601 bezeichnet „Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, Gartenschirme und ähnliche Waren)“ im Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“).
6601 umfasst 3 Untercodes, darunter „Gartenschirme und ähnliche Waren“, „Schirme mit Teleskopauszug“ und „andere“.
Die Einreihung 6601 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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