Kapitel 66REGENSCHIRME, SONNENSCHIRME, GEHSTÖCKE, SITZSTÖCKE, PEITSCHEN, REITPEITSCHEN UND TEILE DAVON

Gültig seit 31.12.1971

REGENSCHIRME, SONNENSCHIRME, GEHSTÖCKE, SITZSTÖCKE, PEITSCHEN, REITPEITSCHEN UND TEILE DAVON

Die Zolltarifnummer 66 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“). Als Kapitel bündelt 66 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 5,2 %.

Positionen

CodeBeschreibung
6601Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, Gartenschirme und ähnliche Waren)
6602Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren
6603Teile, Ausstattungen und Zubehör für Waren der Positionen|6601|und 6602

Häufige Fragen zu 66

Disclaimer

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