Zolltarifnummer 6804210020Scheiben, -|aus mit einer Metalllegierung, Keramiklegierung oder Kunststoffmischung agglomerierten synthetischen Diamanten, -|welche einen Selbstschärfe-Effekt durch konstante Freigabe der Diamanten aufweisen, -|zum Trennschleifen von Halbleiterscheiben (Wafers) geeignet, -|auch in der Mitte gelocht, -|auch auf einem Träger -|mit einem Gewicht von nicht mehr als 377|g pro Stück und -|mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 206|mm
Gültig seit 01.07.2016
Die Zolltarifnummer 6804210020 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 6804 („Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Einfuhrkontrollen
Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit)
Herkunft: ERGA OMNES
Eine Anmeldung unter diesem Warencode ist nur zulässig, wenn die Schwellenwerte (Nettogewicht/zusätzliche Maßeinheit) eingehalten werden. Falls dies nicht der Fall ist, sind die entsprechenden Zahlen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Andernfalls sollte ein anderer Warencode angemeldet werden.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit) | ERGA OMNES |
Häufige Fragen zu 6804210020
6804210020 bezeichnet „Scheiben, - aus mit einer Metalllegierung, Keramiklegierung oder Kunststoffmischung agglomerierten synthetischen Diamanten, - welche einen Selbstschärfe-Effekt durch konstante Freigabe der Diamanten aufweisen, - zum Trennschleifen von Halbleiterscheiben (Wafers) geeignet, - auch in der Mitte gelocht, - auch auf einem Träger - mit einem Gewicht von nicht mehr als 377 g pro Stück und - mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 206 mm“, eine Einreihung innerhalb der Position 6804 („Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2278/21 und Regulation 2605/25.
Für 6804210020 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 6804210020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
6804210020 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 680421 („aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 6804210020 erfasst speziell „Scheiben, - aus mit einer Metalllegierung, Keramiklegierung oder Kunststoffmischung agglomerierten synthetischen Diamanten, - welche einen Selbstschärfe-Effekt durch konstante Freigabe der Diamanten aufweisen, - zum Trennschleifen von Halbleiterscheiben (Wafers) geeignet, - auch in der Mitte gelocht, - auch auf einem Träger - mit einem Gewicht von nicht mehr als 377 g pro Stück und - mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 206 mm“.
Die Einreihung 6804210020 ist im TARIC seit dem 01.07.2016 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.