Zolltarifnummer 6804210040Stahldraht zum Zuschneiden und Quadrieren von Halbleitern: -beschichtet mit Diamantkörnern von 5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 μm -mit einem Drahtdurchmesser von 23 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 μm -mit einer Bruchfestigkeit von 11 N oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 N
Gültig seit 01.07.2025
Die Zolltarifnummer 6804210040 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 6804 („Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 6804210040 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 6804210040
6804210040 bezeichnet „Stahldraht zum Zuschneiden und Quadrieren von Halbleitern: -beschichtet mit Diamantkörnern von 5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 μm -mit einem Drahtdurchmesser von 23 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 μm -mit einer Bruchfestigkeit von 11 N oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 N“, eine Einreihung innerhalb der Position 6804 („Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 6804210040 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
6804210040 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 680421 („aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 6804210040 erfasst speziell „Stahldraht zum Zuschneiden und Quadrieren von Halbleitern: -beschichtet mit Diamantkörnern von 5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 μm -mit einem Drahtdurchmesser von 23 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 μm -mit einer Bruchfestigkeit von 11 N oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 N“.
Die Einreihung 6804210040 ist im TARIC seit dem 01.07.2025 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.