Unterposition 680422aus anderen agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestellt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 680422 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6804 („Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Unterposition bündelt 680422 insgesamt 5 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 680422
680422 bezeichnet „aus anderen agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestellt“, eine Einreihung innerhalb der Position 6804 („Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
680422 umfasst 5 Untercodes, darunter „nicht verstärkt“, „verstärkt“ und „aus keramischen Stoffen oder Silicaten“ u. a.
Die Einreihung 680422 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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